In diesem Zusammenhang verpflichtet das OZG Bund und Länder dazu, ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten – und ihre jeweiligen Verwaltungsportale miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen. In Sachsen-Anhalt nimmt dabei das Landesportal (
www.sachsen-anhalt.de) eine zentrale Rolle ein. Es dient als Vermittlungsstelle für die Kommunikation zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen auf der einen und den Behörden und deren elektronischen Verwaltungsleistungen auf der anderen Seite.
Sachsen-Anhalt hat im E-Government-Gesetz bereits gesetzlich geregelt, dass Verwaltungsleistungen sowie notwendige Basisdienste über das Landesportal anzubieten sind. Mit der vom Kabinett verabschiedeten Portalverordnung wird jetzt konkreter geregelt, „wie“ das Landesportal für diese Zwecke zu nutzen ist.
Dabei nimmt das Ministerium für Infrastruktur und Digitales künftig den technischen Betrieb des Landesportals einschließlich der Bereitstellung von Nutzerkonten und Basisdiensten wahr. Nutzungsbedingungen regeln u.a., welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden dürfen, um elektronische Verwaltungsleistungen abzuwickeln; datenschutzrechtliche Verantwortlichkeiten werden konkretisiert. Zudem wird die Anbindung des Landesportals Sachsen-Anhalt an die Verwaltungsportale des Bundes und der Länder geregelt. Ziel ist es, dass künftig alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einen medienbruchfreien Zugang zu sämtlichen in Deutschland angebotenen elektronischen Verwaltungsleistungen erhalten.
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NEWS TICKER schrieb um 19:34 Uhr am 04.02.2023: