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Die Gemeinde Biederitz setzt in der neuen Wintersaison auf altbewährte Technik und die eigenen Gemeindearbeiter

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 07.12.2022 / 09:02 Uhr von mz/pm
Die Gemeinde Biederitz teilt mit: Vorab ist zu sagen, dass generell keine uneingeschränkte Räum- und Streupflicht besteht. Es wird sich zum einen nach der Art und Wichtigkeit des Verkehrs, zum anderen nach der Leistungsfähigkeit der Gemeinde gerichtet.

Die Bundes- und Kreisstraßen liegen jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landkreises. Daneben ist allerdings auch die Eigenverantwortlichkeit jedes Verkehrsteilnehmers gefragt, sich gerade im Winter den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen.

Grundsätzlich ist der Winterdienst so zu organisieren, dass mit Beginn des Hauptberufsverkehrs, in der Regel zwischen 7 Uhr und 8 Uhr morgens, Streumaßnahmen bereits getroffen sind. Sonn- und feiertags muss erst um 8 Uhr morgens der Winterdienst ausgeführt sein, da an solchen Tagen erfahrungsgemäß der Tagesverkehr erst später einsetzt.

Im Normalfall werden die Gemeindearbeiter dann mit zwei Fahrzeugen sowie mehreren Hilfsgeräten unterwegs sein, um die Straßen von Schnee zu befreien und gegen glatte Fahrbahnen bzw. Blitzeis vorzugehen. Zusätzlich steht noch ein größerer Traktor vom Typ John Deere 3039R mit einem größeren Schiebeschild und Kabine zur Verfügung, so dass die Gemeindearbeiter nicht nur auf dem kleinen Rasentraktor ohne „Rundumschutz“ die entsprechenden Wege/Plätze/Schulhof etc. abfahren können. Als Streugut wurden bislang, wie bereits in den vergangenen Jahren, ca. 40 Tonnen Sand u.ä. eingelagert.

Die bestehenden Bereitschafts- und Einsatzpläne sowie die einzelnen Routen wurden noch einmal kontrolliert und angepasst. Dies erfolgte in Absprache zwischen der Verwaltung und den Gemeindearbeitern.

Generell können auch gern wieder Gefahrenstellen etc. gemeldet werden, trotzdem haben die Hauptstraßen und festgelegten Routen Priorität; der Rest wird dann nach und nach abgearbeitet.

Dennoch ist es nicht möglich in allen Ortschaften zur gleichen Zeit im Einsatz zu sein. Daher appellieren wir auch an die Vernunft und Fürsorgepflicht eines jeden Bürgers, seine Fahrweise dem winterlichen Wetter anzupassen und gegebenenfalls sogar in Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Die Schneeräumung erfolgt insoweit, wie die Straßen- und Verkehrsverhältnisse dies zulassen. Insbesondere erschweren oftmals die Parksituationen die Schneeräumung des Winterdienstes. Bitte parken Sie die Fahrzeuge so, dass ein Räumfahrzeug gefahrlos durchfahren kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann an den betreffenden Stellen kein reibungsloser Winterdienst garantiert werden.

Weiterhin möchten wir auch darauf hinweisen, dass in der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung der Gemeinde Biederitz weitere Rechte und Pflichten nachzulesen sind.

Da auch die Laubsaison noch in vollem Gang ist, werden die vorhandenen Fahrzeuge nach und nach umgerüstet, sodass auch das Laub, abhängig von der Wetterlage, noch aufgesaugt wird. Der Winterdienst ist startbereit und wird bei entsprechender Witterung zum Einsatz kommen. Bei extremen Schnellfall gibt es auch Vereinbarungen mit externen Firmen, sodass im Notfall kurzfristig gehandelt werden kann.

Bilder

Quelle: Gemeinde Biederitz
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